Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind maßgebend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, unter Aufhebung aller anderslautenden Bestimmungen in Anfragen, Bestellungen und Schriftwechsel, mit Ausnahme unserer schriftlichen, gegenteiligen Bestätigung. Dies gilt auch dann, wenn wir anderslautenden Bedingungen nicht widersprechen. Auch bei nachfolgenden Geschäften bedarf es keines Hinweises, dass vorstehendes immer Gültigkeit besitzt.

Mündliche, fernmündliche, telegrafische und fernschriftliche Angebote, Aufträge und Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Auch durch unsere Mitarbeiter und Vertreter eingegangene Verpflichtungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden.

Wird uns nachteiliges über die Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, so steht es uns frei, von den vereinbarten Konditionen zurückzutreten oder Sicherheit zu verlangen bzw. den Auftrag zurückzugeben, unter Berechnung der bis dahin entstandenen Kosten und des Schadenersatzes.

Lieferungen erfolgen unter Zugrundelegung der „Bedingungen für Lieferung von Werkzeugmaschinen“ gemäß den V.D.W.-Bedingungen der Fachgemeinschaft Werkzeugmaschinen im Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten e.V.. Für Werkzeuglieferungen sind gleichermaßen die D.P.V.-Bedingungen der Fachgemeinschaft Präzisionswerkzeuge im Verein Deutscher Maschinenbauanstalten e.V. maßgebend, jeweils unter Berücksichtigung unserer eigenen Verkaufsbedingungen.

2. Angebote

Die von uns abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Abbildungen, Beschreibungen, Gewichts- und Maßangaben in Prospekten und ähnlichen Unterlagen, sind freibleibend.

3. Lieferzeit

Erst wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt und notwendige Unterlagen zur Verfügung gestellt sind, beginnt die Lieferzeit zu laufen. Auch müssen alle vertraglichen Voraussetzungen vom Kunden erfüllt sein.

Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen und auch dann nicht vom Auftrag zurückzutreten, wenn eine Nachfrist abgelaufen ist. Unvorhergesehene Geschehnisse - auch durch höhere Gewalt – uns oder unsere Zulieferer treffend, berechtigen uns, die Liefertermine entsprechend hinauszuschieben, oder von der Lieferverpflichtung frei zu werden.

4. Preise

Preisveränderungen sind bis zum Liefertage infolge Veränderung der Gestehungskosten vorbehalten. Die Preise verstehen sich in der Regel ab Werk, zzgl. gesetzliche MWST, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht oder Porto, wenn nichts anderes vereinbart ist.

5. Lieferung / Transport

Es wird grundsätzlich allen Kunden empfohlen, die Sendungen gegen Transportschäden zu versichern, da die Ware immer auf Gefahr des Kunden reist. Auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder teilweise Übernahme der Frachtkosten durch uns zugesagt sein sollte.

6. Lieferzeit / Verzug

Terminzusagen sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

7. Versand / Gefahrenübergang

Die Bestimmung der Versandart und des Beförderungsmittels und -weges bleibt uns überlassen, falls keine besonderen Vorschriften des Kunden vorliegen. Wobei wir nicht haftbar sind für die Günstigkeit der Frachtkosten und die schnellste Beförderung.

Mit der Übergabe der Ware an den Kunden, Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, geht die Gefahr auf den Kunden über.

8. Gewährleistung

Unsere Gewährleistung richtet sich ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  • Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Erzeugnisse entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet sind, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
  • Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (d.h. Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche). Bei Vermittlungsgeschäften gelten die Bedingungen des Lieferwerkes.
  • Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Ersatzlieferung oder durch kostenlose Beseitigung des Fehlers, und zwar nach unserer Wahl entweder durch einen von uns autorisierten Kundendienst oder durch uns selbst.
  • Ein Anspruch des Kunden auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler kann nicht beseitigt werden oder weitere Nachbesserungsversuche sind für den Kunden unzumutbar.
  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Empfang, alle übrigen nach deren Feststellung schriftlich, anzuzeigen. Mit der Beanstandung von Mängeln sind zugleich die der Ware von uns beigefügten Kontrollunterlagen an uns oder die von uns benannte Kundendienstwerkstatt einzusenden.
  • Für Mangelfolgeschäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Haftungsausschluss gilt nicht im Falle der Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft, soweit diese gerade bezweckt hat, den Kunden gegen den Eintritt eines bestimmten Schadens abzusichern.

9. Haftung

Soweit nicht in den vorstehenden Bestimmungen besondere Regelungen getroffen sind, kann der Kunde Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei oder vor Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, Rechtsmängeln, unerlaubter Handlung, Ausgleichung unter Gesamtschuldnern usw.) nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter.

10. Zahlungsbedingungen

Jeweils vereinbarte Zahlungsbedingungen sind verbindlich. Wird die Bonität des Kunden ungünstiger als zur Zeit des Vertragsabschlusses, behalten wir uns Abänderung der Zahlungsbedingungen vor. Die Forderungen werden sofort fällig bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Kunden. Wird das Zahlungsziel überschritten, so haben wir das Recht, ohne Mahnung Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Liefertag ist der Zeitpunkt der Auslieferung bzw. der Versandbereitschaft, wenn die Versandanweisungen des Kunden unvollständig sind oder er aus einem anderen Grunde nicht abnahmebereit ist.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Wechsel werden nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung angenommen. Die Hereinnahme von Schecks und Wechsel erfolgt nur zahlungshalber. Wir behalten uns die Rückgabe von Wechsel jederzeit ohne jegliche Haftung vor, wobei dann die zugrundeliegende Zahlungsfrist wieder in Kraft tritt. Alle Wechselspesen und Kursminderungen trägt der Kunde.

11. Erfassung von Kundendaten

Wir erfassen, speichern und verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden, Geschäftspartner und Interessenten zum Zweck der Erfüllung von Anfragen, Aufträgen, im Rahmen von Neukundengewinnung und zur Geschäftsdokumentation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 DSGVO. Dies geschieht, wenn Sie mit unserem Unternehmen und seinen Mitarbeitern Kontakt haben - z.B. per E-Mail, per Post, am Telefon oder bei Übergabe Ihrer Visitenkarte nach einem persönlichen Gespräch. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, so können Sie jederzeit einfach per E-Mail widersprechen. Weitere Informationen zu Ihren Betroffenenrechten, Widerspruchsrecht und wie wir bei eropräzisa Ihre Daten schützen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Import- und Exportgeschäfte

Bei Import- und Exportgeschäften können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern uns oder unseren Vorlieferanten die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden oder sofern die Ausführung des Vertrages infolge behördlicher Verbote unmöglich ist oder wird. Ansprüche gegen uns kann der Kunde hieraus nicht herleiten.

13. Internet-Plattform

Die eropräzisa GmbH bietet unter www.eropraezisa.com ihre Leistungen an. Diese Dienstleistung stellt ein freibleibendes Angebot dar. Wir sind berechtigt, unser Dienstleistungsangebot und die zu unserer Plattform gehörenden Benutzeroberflächen jederzeit zu ändern.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle mit den Geschäften in Beziehung stehenden Rechte und Pflichten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand grundsätzlich Gera.

Bei Direktlieferungen ist der Sitz des Werkes Erfüllungsort für die Lieferung. Es ist uns auch gestattet, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Für persönlich neben Ihrer Firma auftretende Gesellschafter gelten die gleichen Bestimmungen.

15. Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wechselzahlungen heben das Eigentumsrecht erst auf, wenn diese in bar eingelöst sind.

Bei Weiterverkauf und -lieferung der von uns stammenden Ware – im unveränderten oder veränderten Zustande – durch unsere Kunden an Dritte, gilt die Forderung unseres Kunden gegen seinen Abnehmer, in jedem Falle bis zur Höhe unseres Anspruches, als an uns abgetreten. Daraus ergibt sich die Pflicht unseres Kunden, seinen Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Für solche Lieferungen bei unseren Kunden eingehende Zahlungen werden stellvertretend für uns eingenommen. Jegliche Gefährdung und auch Pfändung unseres Eigentums müssen uns sofort angezeigt werden.

16. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem von der jeweils unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

Alle Rechtsbeziehungen und Rechtshandlungen im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei jedoch die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf gemäß den Haager Konventionen und der Wiener UN-Konvention ausgeschlossen ist.

Stand: 2020